Energieberatung ist eine Dienstleistung mit beratenden
Informationen und Analysen zu den Themen Erzeu-
gung, Speicherung, Transport, Bereitstellung, Ver-
brauch, Einsatz, Einsparung, Umwandlung und Rückge-
winnung von Energie unter ökolgischen sowie ökono-
mischen Aspekten.

Mit den Anforderungen aus der Wärmeschutzverord-
nung und seit 2002 mit der Energieeinsparverordnung
wurde die Energieberatung zunehmend erforderlich,
um geeignete Konzepte zur Wärmedämmung und Energieeinsparung auszuarbeiten.

Bei der Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude, die vor
dem 1. Januar 1984 gebaut wurden, wird das Gebäude
zunächst untersucht und darauf aufbauend Vorschläge
für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen unterbreitet. Sie
dient der Unterstützung des Eigentümers in seiner Ent-
scheidung für Sanierungsmaßnahmen und stellt eine
Vorbereitung für die Beantragung von vielen Förder-
programmen (z.B. das CO2-Gebäudesanierungs-
programm der KfW).
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäu-
den ist nach der derzeit gültiger Energieeinspar-Ver-
ordnung (EnEV 2004) ein Energiebedarfsausweis aus-
zustellen.
Die neue EnEV 2007 wird diese Ausweispflicht auf be-
stehende Gebäude ausweiten. Demnach soll bei Ver-
kauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines
Gebäudes dem Interessenten ein Energieausweis
"zugänglich gemacht" werden.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende
Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten
Energiebedarfs oder des gemessenen Energiever-
brauchs ausgestellt werden. Dem Energieausweis
werden Vorschläge für die Verbesserung der Energie-
effizienz des Gebäudes (energetische Modernisierungs-
vorschläge für Bestandsgebäude) beigefügt.

Ansprechpartner: Herr Beckhoff, Herr Langenberg

 

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.dena-energieausweis.de