Die Bedeutung der Bauphysik hat in den letzten Jahr-
zehnten erheblich zugenommen: Verstärkte Bemüh-
ungen beim Wärmeschutz von Gebäuden - ab den
1970er-Jahren zunächst aus ökonomischen, heute
auch aus ökologischen Erwägungen - führten zu einer
stärkeren Einbeziehung bauphysikalischer Überlegun-
gen in die Gebäudeplanung.

Hinzu kommt ein wachsendes Komfortbedürfnis, das
sich an gestiegenen Anforderungen an den Schall-
schutz in Wohnungen und Gebäuden niederschlägt -
ebenfalls ein Schwerpunkt der Bauphysik. Bauphysik
und bauphysikalische Überlegungen fließen heute
bereits in der Entwurfsphase in Baukonstruktion und
Architektur. Für uns als Planer dienen nachstehende
Normen und Richtlinien als Grundlage:

• DIN 4108 - Wärmeschutz und Energieeinsparung
   im Hochbau
• DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
• In Deutschland gilt die Energieeinsparverordnung
  als Nachfolgerin der vorausgehenden Wärmeschutz-
  verordnung.

Bauphysikalische Betrachtungen und Gutachten spielen
aber auch bei der Bewertung von Baumängeln und
Bauschäden eine Rolle. (siehe hierzu auch Gutachten
und Sanierung)

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäu-
den ist nach der derzeit gültiger EnergieeinsparVerord-
nung (EnEV 2004) ein Energiebedarfsausweis auszu-
stellen.
Die neue EnEV 2007 weitet diese Ausweispflicht auf
bestehende Gebäude aus. Demnach soll bei Verkauf,
Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes
dem Interessenten ein Energieausweis "zugänglich ge-
macht" werden.

Mehr dazu siehe Energieberatung.