Die Bedeutung der Bauphysik hat in den letzten Jahr-
zehnten erheblich zugenommen: Verstärkte Bemüh-
ungen
beim Wärmeschutz von Gebäuden - ab den
1970er-Jahren
zunächst aus ökonomischen, heute
auch aus ökologischen
Erwägungen - führten zu einer
stärkeren Einbeziehung
bauphysikalischer Überlegun-
gen
in die Gebäudeplanung.
Hinzu kommt ein wachsendes Komfortbedürfnis, das
sich
an gestiegenen Anforderungen an den Schall-
schutz in
Wohnungen und Gebäuden niederschlägt -
ebenfalls ein
Schwerpunkt der Bauphysik.
Bauphysik
und bauphysikalische Überlegungen fließen heute
bereits in der Entwurfsphase in Baukonstruktion und
Architektur.
Für uns als
Planer dienen nachstehende
Normen und
Richtlinien als
Grundlage:
• DIN 4108 - Wärmeschutz und Energieeinsparung
im Hochbau
• DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
• In Deutschland gilt die Energieeinsparverordnung
als
Nachfolgerin der vorausgehenden Wärmeschutz-
verordnung.
Bauphysikalische Betrachtungen und Gutachten spielen
aber auch bei der Bewertung von Baumängeln und
Bauschäden eine Rolle. (siehe hierzu auch Gutachten
und Sanierung)
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäu-
den ist nach der derzeit gültiger EnergieeinsparVerord-
nung (EnEV 2004) ein Energiebedarfsausweis auszu-
stellen.
Die neue EnEV 2007 weitet diese Ausweispflicht auf
bestehende Gebäude aus. Demnach soll bei Verkauf,
Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes
dem Interessenten ein Energieausweis "zugänglich ge-
macht" werden.
Mehr dazu siehe Energieberatung.
